Auflassung

Die Finanzierung der Auflassung resultiert aus der Einigung betreffs Eigentumsübergang zwischen dem Verkäufer und dem Käufer des Grundstücks / Immobilie (in Ausnahmefällen kann das ein Bevollmächtigter erklären), die eine mit Kosten verbundene Beurkundung durch einen Notar erforderlich macht. Die Auflassungserklärung zum Erwerb der Immobilie wird mit der Beurkundung des Kaufvertrags erklärt. Es besteht ebenso die Möglichkeit, dies jeweils getrennt zu handhaben. Das kann zu juristischen Einwänden und Problemen führen, da diese Auflassung nicht zum Kaufvertrag gehört. Wegen der damit verbundenen höheren Kosten für die Finanzierung der Auflassung ist das jedoch unüblich. Insgesamt ist für eine Finanzierung der Auflassung, Auflassungsvormerkung sowie der Beurkundung des Kaufvertrags einschließlich aller Beratung bis zu eineinhalb Prozent des Objektpreises als Notargebühr einzuplanen. Für den Eintrag ins Grundbuch wird die Notarurkunde über die Auflassung sowie eine Steuerunbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes verlangt. Damit sind für die Eintragung beim Grundbuchamt weitere Gebühren in Höhe von 0,5 Prozent des Kaufbetrages fällig.

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