Ratgeber

Sekundenschlaf

Sekundenschlaf bezeichnet Müdigkeitsattacken, die mit einem ungewollten, mehrere Sekunden lang andauernden Einschlafen einhergehen. Im Straßenverkehr stellt Sekundenschlaf eine der häufigsten Unfallursachen dar. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat ist sogar jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf Autobahnen auf Sekundenschlaf zurückzuführen.

Die Ursachen für Sekundenschlaf sind vielfältig. Er tritt oft - aber nicht nur - bei langen und eintönigen Fahrten auf. Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihre eigene Fahrtüchtigkeit zu erhalten. Dazu gehört auch, nicht übermüdet zu fahren bzw. bei den ersten Anzeichen von Müdigkeit Pausen einzulegen. Mögliche Anzeichen sind brennende oder schmerzende Augen, schwere Augenlider, ständiges Gähnen, trockener Mund, leichtes Frösteln. Manchmal weist auch ein wiederholtes Aufschrecken aus Tagträumereien auf einen bevorstehenden Sekundenschlaf hin. Wirksame Gegenmaßnahmen sind 10-20-minütige Schlafpausen. Wenig effektiv ist dagegen, die Lautstärke des Radios zu erhöhen, das Fenster zu öffnen oder sich mit dem Beifahrer zu unterhalten.

Schaden durch Sekundenschlaf der Versicherung melden

Auch ein Schaden durch Sekundenschlaf sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, damit die Schadensregulierung zeitnah erfolgen kann. Als Faustregel gilt, den Unfall möglichst schnell (ruhig vorab telefonisch), spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich zu melden. Ob es eine andere Meldefrist gibt, ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ausnahme: Bei Personenschaden mit schweren oder tödlichen Verletzungen muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden über den Unfall informiert werden.

Versicherungsschutz bei Sekundenschlaf

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten des Geschädigten - auch wenn der Unfall durch Sekundenschlaf verursacht wurde. Bei der Schadensregulierung der Kaskoversicherung ist jedoch zu unterscheiden, ob der Unfallfahrer Anzeichen von Übermüdung oder einsetzendem Sekundenschlaf bemerkt und ignoriert hat. In diesem Fall gilt das Weiterfahren als grob fahrlässig und die Versicherung darf ihre Leistung kürzen. Übrigens drohen in diesem Fall noch andere rechtliche Konsequenzen, die abhängig von den Folgen des Unfalls von Bußgeld über Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Gab es keine Anzeichen für einen drohenden Sekundenschlaf, kann die Weiterfahrt weder als vorsätzlich noch als grob fahrlässig gewertet werden und die Versicherung muss zahlen.

Ursachen für Sekundenschlaf

Es gibt verschiedene Ursachen für Sekundenschlaf. In den meisten Fällen ist er die Folge von Übermüdung. Sie kann entstehen, wenn ein Mensch zu wenig oder unregelmäßig schläft (Schichtarbeit), lange monotone Tätigkeiten ausführt oder lange Fahrten ohne Pausen unternimmt. Übermüdung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für Sekundenschlaf, der auch im ausgeruhten Zustand - und sogar mit offenen Augen - auftreten kann. Schweres Essen und eine bequeme Sitzposition kann beispielsweise die Müdigkeit fördern. Darüber hinaus gibt es verschiedene Medikamente und Erkrankungen, die mit Schlafstörungen und Tagesschläfrigkeit einhergehen. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Schlafapnoesyndrom.

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