Neuwagen

Neuwagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie noch nicht zum Betrieb auf der Straße zugelassen waren. Der Käufer kann einen Neuwagen in einem Autohaus bestellen und nach seinen Wünschen zusammenstellen. Alternativ hat er die Möglichkeit, ein Ausstellungsfahrzeug zu erwerben. Neuwagen sind erst einige wenige Kilometer gefahren und in den ersten drei Zulassungsjahren vom TÜV befreit. Nicht immer ist der Neuwagen gleichbedeutend mit dem neuesten Modell des Fahrzeugherstellers. Hat das Auto mehrere Monate in der Ausstellung des Autohauses gestanden, handelt es sich nicht mehr um das neueste Modelljahr. Wenn es noch nie zugelassen war, ist es ein Neuwagen.

In der Regel werden Neuwagen in Autohäusern oder bei Autohändlern erworben. Der Kauf von Neuwagen direkt ab Werk ohne Zwischenhändler ist unüblich. Ein Auto, das schon einmal eine Straßenzulassung besessen hat, darf nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. Es handelt sich um einen Jahreswagen oder um einen Gebrauchtwagen. Diese Bezeichnung wird auch dann verwendet, wenn das Fahrzeug erst sehr wenige Kilometer gefahren ist.

Neuwagen bekommen vom Hersteller eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren, die oftmals freiwillig verlängert wird. Die Garantie ist an eine umfassende Wartung des Fahrzeugs gebunden, die in einer Fachwerkstatt durchgeführt wird. Dies macht die Unterhaltung des Neuwagens teuer.

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