Moped

Bevor ein Moped im Straßenverkehr geführt werden darf, benötigt das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Fahrer schuldhaft, aber fahrlässig verursacht hat. Kann ein Vorsatz nachgewiesen werden, braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Für den Abschluss der richtigen Haftpflichtversicherung ist die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds ausschlaggebend. Beträgt diese nicht mehr als 60 km/h, reicht ein Versicherungskennzeichen aus, das mit einer Haftpflichtversicherung verbunden ist. Eine polizeiliche Zulassung benötigen diese Mopeds nicht. Der Abschluss der Haftpflicht für Mopeds erfolgt zum ersten März eines jeden Kalenderjahres. Das Kennzeichen ist bis Ende Februar des darauf folgenden Jahres gültig. Der Beitrag ist in einer Einmalzahlung zu leisten. Auf Wunsch kann die Versicherung mit einer Kaskoversicherung kombiniert werden. Dann zahlt die Versicherung im Fall von Diebstahl oder Vandalismus den Schaden.

Es gibt motorisierte Zweiräder, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Diese Mopeds benötigen ein polizeiliches Kennzeichen. Diese Zulassung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde. Die Haftpflicht kann bei vielen Versicherern abgeschlossen und auf Wunsch mit einer günstigen Teilkaskoversicherung kombiniert werden. Ein separates Kennzeichen gibt es nicht. Bei der Zulassung des Mopeds erbringt der Halter den Nachweis über die abgeschlossene Versicherung.

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