Berufsgruppenrabatt

Wer mit seinem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss dafür eine Kfz-Versicherung abschließen. Es gibt Kfz-Versicherer, die den Mitgliedern ganz bestimmter Berufsgruppen einen Berufsgruppenrabatt gewähren, beziehungsweise bestimmte Kfz-Tarife nur für ganz bestimmte Berufsgruppen gedacht sind. Die meisten Kfz-Versicherer gewähren beispielsweise Beamten einen speziellen Rabatt, aber auch für Berufsgruppen wie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Landwirte, Angestellte der Versicherungsbranche oder Mitarbeiter, die in ehemals öffentlichen Unternehmen wie Post und Bahn tätig sind. Eine Fahrlehrerversicherung richtet sich beispielsweise ausschließlich an Fahrlehrer. Wer sein Kraftfahrzeug versichern und dafür einen solchen Berufsgruppenrabatt in Anspruch nehmen möchte, muss die entsprechenden Auflagen und Voraussetzungen erfüllen:

  • nachweisen, dass er tatsächlich Mitglied in der spezifischen Berufsgruppe ist und in dieser überwiegend tätig ist.
  • sich diese Nachweise vom Arbeitgeber bestätigen lassen

Sobald sich die berufliche Situation ändert und der Versicherte nicht mehr in den vom Berufsgruppenrabatt bevorzugten Berufsgruppen arbeitet, muss die Kfz-Versicherung davon sofort informiert werden. Die Gewährung eines Berufsgruppenrabattes kann noch an weitere Auflagen geknüpft sein, wie zum Beispiel, dass der Versicherungsnehmer auch das versicherte Auto selbst hauptsächlich nutzen muss.

Grundlage für den Berufsgruppenrabatt ist die Annahme der Versicherung, dass die Mitglieder dieser Berufsgruppen ein statistisch niedrigeres Unfallrisiko aufweisen. Ob tatsächlich ein Berufsgruppenrabatt gewährt wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab und kann sich jährlich ändern.

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