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Ratgeber

Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?

Freunden oder guten Nachbarn hilft man gern einmal. Doch was, wenn man beim Babysitten den Brei auf den teuren Teppich verschüttet oder beim Haushüten in der Urlaubszeit etwas zu Bruch geht? Nicht selten kommt es hier zum Streit, wer schuld ist und anfallende Kosten begleichen muss. Wer den Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass das Risiko der Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Laut aktueller Rechtssprechung haften bei so genannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung, noch der Verursacher. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde. Jedoch ist die Klärung, was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, reine Auslegungssache. Deshalb wird die Frage nach dem Verschulden oft in letzter Instanz vom Gericht entschieden.

Wer den Ärger vermeiden will, sollte darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Dann übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Papiere für die Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht großen Ärger nach sich zieht.

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