Ratgeber

Helfen kann teuer werden

Auch der Nachbar ist mal im Urlaub und Sie sind so hilfsbereit und gießen die Blumen, füttern die Katze und sehen nach dem Rechten. Das ist für Sie selbstverständlich, aber was tun, wenn Ihnen aus Versehen etwas kaputt geht? Der Streit ist dann vorprogrammiert und kann mitunter teuer werden. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch bei Gefälligkeitsschäden zahlt, sparen Sie Geld und Nerven. Ein Vergleich lohnt sich!

Urlaubszeit - schönste Zeit. Doch bevor man abschalten und entspannen kann, muss an manches gedacht werden: Zum Beispiel wer in den kommenden 14 Tagen den Briefkasten leert oder die Blumen gießt.

Häufig springt ein netter Nachbar ein und übernimmt diese Pflichten. Aber was passiert, wenn Sie als der hilfsbereite Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den wertvollen Teppich schütten oder eine kostbare Blumenvase zu Boden werfen? Ob das teure Parkett durch Gießwasser aufquillt oder die wertvolle Vase umfällt – sowohl für den Urlauber als auch für den freiwilligen Helfer ist ein solcher Schaden ärgerlich. Normalerweise gilt, wer einen Schaden anrichtet, muss dafür gerade stehen. Jedoch ist bei vielen Versicherungen ein Gefälligkeitsschaden nicht im Deckungskonzept vorgesehen und so müssen Sie selbst für den verursachten Schaden aufkommen, nicht gerade schön, wenn man doch nur "helfen" wollte. Dies nennt man in der Rechtssprechung: Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Allerdings gibt es Versicherungen, welche auch bei einem Gefälligkeitsschaden zahlen. Sie haben einen Zusatz in ihren Bedingungen, der beinhaltet, dass sie für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden Versicherungsschutz genießen.

Tipp für den netten Nachbarn: Bevor er zusagt, die fremde Wohnung zu betreten und sich um die Pflanzen zu kümmern, sollte er in seiner Versicherungspolice nachlesen, ob seine Privathaftpflicht-Versicherung für fahrlässig verursachte Gefälligkeitsschäden aufkommt.

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