Ratgeber

Haftpflichtversicherung bei Urlaubsvertretung ratsam

Der Urlaub ist gebucht und die Vorfreude groß. Aber ein Problem gibt es noch: Wer kümmert sich um Haus und Pflanzen? Oftmals springen hier nette Nachbarn oder Freunde ein, die während der Abwesenheit nach dem Rechten sehen. Wer dann nach dem Blumengießen vergisst, den Wasserhahn zu schließen und die Wohnung unter Wasser setzt, muss für den entstanden Schaden aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung kann dann helfen.

Kommt man nach einem erholsamen Urlaub in eine leergeräumte Wohnung zurück, weil der nette Nachbar vergessen hat, die Tür abzuschließen, gibt das eine böse Überraschung. Nicht ganz so schlimm, aber dennoch ärgerlich ist es, wenn dem Helfer die wertvolle Vase herunterfällt oder er versehentlich Gießwasser auf den Designerteppich verschüttet.

Was nur wenige wissen: Die freundlichen Helfer gehen einen "Verwahrungsvertrag" ein, der auch zu einer gewissen Haftung führen kann. Generell haftet der Helfer nicht für Schäden, wenn er einen kleinen Fehler gemacht hat oder einfach nur ungeschickt war und die Dienste unentgeltlich erbracht wurden. Jedoch wird die Frage nach dem Verschulden stets im Einzelfall entschieden.

Hat allerdings der Helfer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt und beispielsweise die Wohnungstür offen gelassen oder vergessen den Wasserhahn zuzudrehen, kann er sehr wohl haftbar gemacht werden. Wer in einem solchen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, spart Geld und Nerven. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass Ihre Police auch bei Gefälligkeitsschäden zahlt.

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