Ratgeber

Forderungsausfalldeckung

Die Option zur Forderungsausfalldeckung als Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung wird relevant, wenn Sie selbst durch eine andere Person geschädigt werden, diese aber weder den Schaden selbst begleichen kann, noch eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzt, die dann zum Zuge kommt.

33 Prozent Forderungsausfall-Risiko

Persönliche Sicherheit geht den Deutschen über alles. Nach aktuellen Zahlen geben die Menschen hierzulande jährlich etwa 146,2 Milliarden Euro für Versicherungen aus. Die private Haftpflichtversicherung gehört für 2 von 3 Bundesbürgern zum Versicherungsinventar. Und das, obwohl sie nicht verpflichtend ist.

Eine schlechte Nachricht für alle diejenigen, denen das verbleibende Drittel der nicht privat Haftpflichtversicherten einmal als Schädiger begegnet. Sollten Sie durch eine solche Person geschädigt werden, haben Sie es in der Regel schwer, Ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen und entsprechend entschädigt zu werden. Gerade bei schweren Schädigungen reichen die Finanzen des Schadenverursachers oft nicht aus. Aus diesem Grund bieten die meisten Versicherer eine Forderungsausfalldeckung als Tarifbaustein in der Privathaftpflichtversicherung an, den Sie bestenfalls in Ihren Versicherungsschutz mit aufnehmen sollten.

Mindesthöhe des Forderungsausfalls wichtig

Die Forderungsausfalldeckung innerhalb Ihrer Privathaftpflichtversicherung kommt nämlich dann für Schäden auf, wenn der Schadenverursacher selbst keine Privathaftpflichtversicherung hatte und seinen Verpflichtungen zum Schadenersatz nicht nachkommen kann. Aber Achtung: Viele Versicherer leisten aber erst ab einem entstandenen Schaden in Höhe von etwa 2.500 Euro, da geringere finanzielle Belastungen noch als zumutbar gelten. In einem Privathaftpflicht-Vergleich zeigt sich, welche Anbieter bereits bei geringeren Schadenkosten einspringen.

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