Fragen und Antworten

Ab wann beginnt der Schutz?

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Allerdings ist die Voraussetzung hierfür, dass der Erstbeitrag (bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) unverzüglich nach der Aufforderung entrichtet wurde.

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