Ratgeber

Gefahrenherd Baustelle

Für den Häuslebauer ist die Bauherren-Haftpflicht unumgänglich, da sie ihn vor millionenschweren Forderungen schützt, die während der Bauzeit kommen können. Jede Baustelle ist ein potenzieller Gefahrenherd, sowohl für die Handwerker, als auch für spielende Kinder und Neugierige. Der Bauherr ist für die Sicherheit verantwortlich und haftet vom ersten Spatenstich an für alle Schäden, die vom Ort des Geschehens ausgehen. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass alles geschützt und ständig überwacht wird. Erkennt er eine Gefahr nicht und stößt daraufhin jemandem etwas zu, haftet der Häuslebauer in unbegrenzter Höhe. Allerdings muss es nicht immer der Treppensturz sein oder der tiefe Fall in die Baugrube. Auch für bei Sturm herumfliegendes Material oder für durch Baufahrzeuge verdreckte Straßen als Gefahrenquelle haftet der Bauherr.

Zwar sind die beauftragten Baufirmen ebenso in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen, nur ist nicht immer augenfällig, wer am Ende dafür haften muss. Vorteil des Bauherrn mit der Police: Der Versicherer prüft die Frage der Haftung und zahlt berechtigte Ansprüche. Unberechtigte wehrt er dagegen ab und geht dafür notfalls vor Gericht. Außerdem deckt die Police auch Schäden durch beim Bau mithelfende Freunde, Nachbarn und Kollegen ab.

Nicht versichert sind hingegen Sachschäden am Neubau und Grundstück oder Verletzungen des Bauherren selbst, da dies sogenannte Eigenschäden sind. Weitere Schäden können durch zusätzliche Versicherungen (Feuerrohbau-, Wohngebäude- und Bauleistungsversicherung) abgedeckt werden.

Spätestens bei Baubeginn muss die Bauherren-Haftpflicht bestehen und bis zum Zeitpunkt der Abnahme des Projekts abgeschlossen werden. Nach Fertigstellung des Objektes endet die Police. Üblich sind Versicherungsverträge mit einer Einmalprämie und einer Laufzeit über maximal zwei Jahre. Da der Bauherr prinzipiell in unbegrenzter Höhe mit seinem aktuellen und künftigen Vermögen haftet, ist es ratsam eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen. Das Minimum sind drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.