Ratgeber

Bauen - aber sicher

Zeigt sich das Wetter wieder von seiner guten Seite, gibt es für viele Häuslebauer kein Halten. Doch Vorsicht: Wer sein Eigenheim baut oder saniert, muss den Versicherungsschutz im Auge behalten.
Denn der Bauherr haftet für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, sofern dafür kein anderer verantwortlich ist. Mit Abschluss des Vertrages mit dem Architekten oder mit der Planung durch einen Bauingenieur beginnt die Haftung. Daher ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme sollte wenigstens drei Millionen Euro betragen. Übrigens: Kleinere Bauvorhaben sind oft schon über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ebenfalls ratsam ist eine Feuerrohbauversicherung, die den Rohbau bei Brand, Blitzschlag und Explosion absichert. Allerdings sind Baustoffe und Bauteile, die noch nicht eingebaut wurden, nicht versichert. Tipp: Oft gibt es eine Feuer-Rohbauversicherung für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Durch eine "Bauleistungsversicherung" auch "Bauwesenversicherung" genannt, können unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen, Bauteilen, die für den Bau benötigt werden, auch Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe versichert werden. Hierbei sind Deckungserweiterungen um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertig gestellten Teilen von Bauwerken oder durch Feuer möglich.

Größtenteils beträgt die Versicherungsdauer maximal zwei Jahre. Mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Gebrauchsabnahme oder sechs Werktage ab Nutzung endet die Haftung des Versicherers. Mit Baufirma und Handwerkern können Sie abstimmen, ob sich diese am Beitrag beteiligen, den die Versicherung leistet auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht. Wichtig: Bauhelfer für den Versicherungsschutz bei der Bau-Berufsgenossenschaft oder der örtlich zuständigen Gemeindeunfallversicherung anmelden.