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Unfallversicherungen schützen Verbraucher vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Die Definition des Unfalls besagt, dass es sich hierbei um ein unerwartet und unbeabsichtigt auftretendes Ereignis handelt, das von außen auf Menschen oder Dinge einwirkt und zu Schäden der Gesundheit oder zu Sachschäden führt. Während die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen lediglich bei Geschehnissen erbringt, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit stehen, zahlt eine private Unfallversicherung auch dann, wenn sich der Unfall in der Freizeit ereignet hat. Ein solches Ereignis kann das Leben von einem auf den anderen Moment grundlegend verändern. Gesundheitliche Schäden machen oft kostspielige Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich, während dauerhafte Unfallfolgen nicht selten einen behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung bedingen.
Eine private Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Versorgung des Betroffenen ab und kann ihre Leistungen auf verschiedene Weise erbringen. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen des Unfallopfers stellt die Versicherung entweder einen einmaligen Betrag oder eine monatliche Rente zur Verfügung, um den Lebensstandard des Versicherten zu erhalten. Darüber hinaus können bei Unfallversicherungen aber auch Leistungen für Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen, für den Umbau von Haus oder Wohnung und auch Zahlungen an Hinterbliebene und Angehörige im Todesfall vereinbart werden.
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Durch die deutsche Unfallgesetzgebung sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Eingeschlossen als eventuelle Leistungsempfänger sind unter anderem auch Kinder, Schüler und Studenten, die einen Unfall im Kindergarten, Schule oder Universität sowie auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause erleiden. Die gesetzliche Unfall-Versicherung unterstützt bei Unfällen in der Freizeit nicht. Viele nicht gesetzlich versicherte Personen, wie zum Beispiel Hausfrauen, erhalten keine Leistungen. Mit einer privaten Unfall-Versicherung wird jede Personen rund um die Uhr abgesichert.
Weit über zwei Drittel aller Unfälle erfolgen im Bereich Freizeit, Verkehr und Haushalt. Die gesetzliche Unfall-Versicherung leistet in diesen Fällen auch bei bleibender Invalidität nichts. Das private Umfeld kann bei Unfällen nur mit einer privaten Police ausreichend abgesichert werden. Die Leistung einer solchen Privatversicherung erstreckt sich in der Regel rund um die Uhr mit weltweiter Gültigkeit. Sie ermöglicht besonders Hausfrauen und Selbstständigen eine ausreichende Absicherung für Unfallschäden mit langjährigen Folgen oder gar bleibenden Invalidität. Bei Abschluss einer privaten Unfall-Versicherung kann der Versicherungsschutz individuell vereinbart werden. Je nach Schwere einer Invalidität besteht die Möglichkeit einer progressiven Steigerung der Unfallsumme. Auch kann eine lebenslang gezahlte Unfallrente vereinbart werden.
Mehr zur Unfallversicherung finden Sie in unseren FAQ und allgemeinen Informationen
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