1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter (0341) 49288-52
, per email an service@GELD.de
bzw. per Post: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
, Barfußgässchen 11
, 04109 Leipzig
.
2. Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)
3. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit.
Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz.
Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.
4. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.
5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.
6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall.
Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt.
Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
10. Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
11. Wann erhalte ich Leistungen?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
14. Was ist die Definition eines Unfalls?
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.
16. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Unfallversicherung. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und unsere kompetenten Servicemitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde an unseren Kundenservice übermittelt.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fenster schließen
Vielen Dank, für Ihr Interesse.
Leider ist bei der Übermittlung Ihrer Anfrage an unseren Kundenservice ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Fenster schließen
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Unfallversicherung. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und unsere kompetenten Servicemitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde an unseren Kundenservice übermittelt.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fenster schließen
Vielen Dank, für Ihr Interesse.
Leider ist bei der Übermittlung Ihrer Anfrage an unseren Kundenservice ein Fehler aufgetreten.
Unfallversicherungen schützen Verbraucher vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Die Definition des Unfalls besagt, dass es sich hierbei um ein unerwartet und unbeabsichtigt auftretendes Ereignis handelt, das von außen auf Menschen oder Dinge einwirkt und zu Schäden der Gesundheit oder zu Sachschäden führt. Während die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen lediglich bei Geschehnissen erbringt, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit stehen, zahlt eine private Unfallversicherung auch dann, wenn sich der Unfall in der Freizeit ereignet hat. Ein solches Ereignis kann das Leben von einem auf den anderen Moment grundlegend verändern. Gesundheitliche Schäden machen oft kostspielige Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich, während dauerhafte Unfallfolgen nicht selten einen behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung bedingen.
Die verschiedenen Leistungen der Unfallversicherung in der Übersicht
Eine private Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Versorgung des Betroffenen ab und kann ihre Leistungen auf verschiedene Weise erbringen. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen des Unfallopfers stellt die Versicherung entweder einen einmaligen Betrag oder eine monatliche Rente zur Verfügung, um den Lebensstandard des Versicherten zu erhalten. Darüber hinaus können bei Unfallversicherungen aber auch Leistungen für Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen, für den Umbau von Haus oder Wohnung und auch Zahlungen an Hinterbliebene und Angehörige im Todesfall vereinbart werden.
Durch die deutsche Unfallgesetzgebung sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Eingeschlossen als eventuelle Leistungsempfänger sind unter anderem auch Kinder, Schüler und Studenten, die einen Unfall im Kindergarten, Schule oder Universität sowie auf dem Weg dorthin beziehungsweise nach Hause erleiden. Die gesetzliche Unfall-Versicherung unterstützt bei Unfällen in der Freizeit nicht. Viele nicht gesetzlich versicherte Personen, wie zum Beispiel Hausfrauen, erhalten keine Leistungen. Mit einer privaten Unfall-Versicherung wird jede Personen rund um die Uhr abgesichert.
Unfall-Versicherung - zwei Wege zur Absicherung persönlicher Unfallrisiken
Weit über zwei Drittel aller Unfälle erfolgen im Bereich Freizeit, Verkehr und Haushalt. Die gesetzliche Unfall-Versicherung leistet in diesen Fällen auch bei bleibender Invalidität nichts. Das private Umfeld kann bei Unfällen nur mit einer privaten Police ausreichend abgesichert werden. Die Leistung einer solchen Privatversicherung erstreckt sich in der Regel rund um die Uhr mit weltweiter Gültigkeit. Sie ermöglicht besonders Hausfrauen und Selbstständigen eine ausreichende Absicherung für Unfallschäden mit langjährigen Folgen oder gar bleibenden Invalidität. Bei Abschluss einer privaten Unfall-Versicherung kann der Versicherungsschutz individuell vereinbart werden. Je nach Schwere einer Invalidität besteht die Möglichkeit einer progressiven Steigerung der Unfallsumme. Auch kann eine lebenslang gezahlte Unfallrente vereinbart werden.
Damit man den Winterurlaub beim Langlauf, Skiabfahrt- und Snowboard-Fahren ungebremst genießen kann, ist die finanzielle Absicherung über eine Auslandskrankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar.... [mehr]
Mit Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk begrüßen die Menschen das neue Jahr und vertreiben böse Geister. Wenn trotz Sicherheitsvorkehrungen jedoch etwas passiert, stehen Hausratversicherung, Gebäudeversicherung,... [mehr]
Am heutigen Tag des Ehrenamts wird auf die Arbeit und den Wert ehrenamtlich wirkender Mitmenschen aufmerksam gemacht. Wer sich ehrenamtlich engagieren will, sollte sich gut informieren ? auch über die Versicherung.... [mehr]
Wie viel eine Unfallversicherung nur kosten muss, um dennoch leistungsstark zu sein, haben die Experten von ?Finanztest? analysiert.
Auch wenn das Risiko, durch einen Unfall längerfristig stark eingeschränkt zu sein, für... [mehr]
Wer ein Schlagloch übersieht und dadurch einen Schaden erleidet, sollte besser eine Kfz-Versicherung haben. Denn die Gemeinde haftet nicht in jedem Fall für Schlagloch-Schäden, wie ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein... [mehr]