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*nur Haftpflicht, SF 25, Frau 46 Jahre

 
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Die KFZ-Versicherung - die Versicherung für Ihr KFZ

Während in der KFZ-Versicherung die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und das Führen von Fahrzeugen ohne sie eine strafbare Handlung darstellt, sind die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung optional wählbar. Die Haftpflichtdeckung innerhalb der KFZ-Versicherung versichert Schäden an Personen oder Sachen, die mit dem oder durch das versicherte Fahrzeug einem Anderen entstehen.

Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden, die durch Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss, Feuer, Kurzschluss, Hochwasser, Sturm und Hagel, Lawinen, oft auch durch Schneelawinen, herab fallende Gesteins- und Geröllmassen am versicherten Fahrzeug entstehen. Selbst der Diebstahl des versicherten Fahrzeuges ist in der Teilkaskoversicherung versichert. Im Tarif- und Leistungsvergleich sollten Sie auf zusätzliche Leistungsinhalte schauen. Beim Abschluss der Teilkaskoversicherung empfehlen wir Ihnen darauf zu achten, dass nicht nur der Zusammenstoß mit Haarwild, sondern der Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie die Folgeschäden durch Marderbiss mitversichert sind.

Die Vollkaskoversicherung als Erweiterung der KFZ-Versicherung erstattet für Schäden, die durch selbst verschuldete Unfälle bzw. durch Vandalismus Fremder am versicherten Fahrzeug entstehen. Besitzern von Neuwagen, Leasingfahrzeugen oder kreditfinanzierten Fahrzeugen empfehlen wir den Abschluss der Vollkaskoversicherung bzw. einer Teilkaskoversicherung.

Mehr zur KFZ-Versicherung finden Sie in unseren FAQ und allgemeinen Informationen

Eine Versicherung für Kraftfahrzeuge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kraftfahrzeug kann nur dann bei den Straßenverkehrsämtern angemeldet werden, wenn Versicherungsschutz besteht. Mit der Verpflichtung zur KFZVersicherung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Unfallopfer für ihren Schaden auch dann entschädigt werden, wenn der Verursacher nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Neben der allgemeinen Verpflichtung zum Abschluss gelten auch Regelungen über die Mindesthöhe der jeweiligen Versicherungssummen. Im Bereich der KFZVersicherungen unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

KFZ Versicherungen sorgfältig auswählen

In Bezug auf Personenschäden besteht der Gesetzgeber bei der KFZ Versicherung auf einer Mindestdeckung pro Person in Höhe von 2,5 Millionen Euro und einem Gesamtbetrag für Personenschäden in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Für Sachschäden gilt ein Mindestbetrag von einer Million Euro, während Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro versichert sein müssen. Diese Mindestanforderungen werden von jeder in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft erfüllt. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Beitragshöhe und in Bezug auf bestimmte Zusatzleistungen und Serviceangebote. Wer Wert auf eine besonders günstige KFZ Haftpflicht legt, der kann die Sonderrabatte nutzen, die viele Versicherungen ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen gewähren. Erklärt sich der Versicherungsnehmer etwa bereit, sein Fahrzeug während der Nacht in einer Garage abzustellen oder den Kreis der Fahrer auf nur wenige Personen zu beschränken, so gewährt die Versicherung hierfür Ermäßigungen auf die Versicherungsprämie.

GELD.de-Tipp: Beste KFZ Versicherungen finden mit der KFZ-Versicherung im Vergleich

KFZ-Versicherung wechseln und sparen

Wer die KFZ-Versicherung wechseln möchte, der wünscht sich in den meisten Fällen einen Anbieter mit niedrigeren Beiträgen. Angesichts des ausgeprägten Wettbewerbs zwischen den Versicherungsgesellschaften am Markt kann ein Wechsel der Versicherung tatsächlich mit hohen Einsparungen verbunden sein. Wie aber lässt sich die KFZ-Versicherung wechseln und welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es für die bestehende Versicherung? Grundlegend sollten Sie sich einen Überblick über den Markt und alle Anbieter verschaffen. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich. Hier finden Sie nicht nur günstige Kfz Versicherungen, sondern die Testsieger der vergangenen Jahre auf einen Blick. Wenn Sie sich dann für einen Anbieter bzw. Tarif entschieden haben, können Sie dann einfach online bei GELD.de wechseln. So sichern Sie sich ganz bequem die günstigste Kfz Versicherung.

So funktioniert der Wechsel

Um die KFZ-Versicherung wechseln zu können, muss man zunächst das bestehende Versicherungsverhältnis bei der alten Versicherung beenden. Dies ist grundsätzlich in verschiedenen Situationen möglich. Zum einen verfügt jeder Versicherungsvertrag über eine feste Laufzeit. Diese liegt in der Regel bei einem Jahr und endet jeweils zum 31.Dezember. Der Vertrag kann zu diesem Zeitpunkt mit einer Frist von vier Wochen, also Ende November, regulär gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann nun der Wechsel erfolgen. Zum anderen kann der Versicherungsvertrag immer dann gekündigt werden, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig seine Leistungen zu verbessern. Auch im Schadenfall kann man die KFZ-Versicherung wechseln. Schließlich ist ein Wechsel immer dann möglich, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft und stattdessen ein anderes angeschafft wird. Bevor man daran geht, die bestehende Versicherung zu kündigen, sollte man sich ein neues Versicherungsangebot aussuchen.

Bei der KFZ-Versicherung die Wechselfrist nicht verpassen, um zu kündigen

Die Autoversicherer kämpfen regelmäßig jedes Jahr spätestens im Monat November mit unzähligen Angeboten um jeden neuen Kunden. Der Hintergrund dieser Werbekampagnen ist eindeutig und verständlich. Der 30.11. eines Jahres beschreibt bei der KFZ-Versicherung die Wechselfrist im Rahmen der ordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung gibt dem Versicherten die Möglichkeit, seine KFZ-Versicherung zur Hauptfälligkeit zu kündigen und sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Die Hauptfälligkeit ist der 31.12. und unter Einhaltung der Kündigungsfrist muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30.11. dem Versicherer in schriftlicher Form vorliegen. Um nicht die Chance auf eine günstige Kfz Versicherung zu verpassen, muss unbedingt der Termin für die Wechselfrist am 30.11 eingehalten werden. Machen Sie also unbedingt vorher einen KFZ-Versicherungs Vergleich um sich ggf. für einen neuen Tarif bzw. Anbieter zu entscheiden!

Beachten Sie die Wechselfrist wenn Sie die Autoversicherung wechseln wollen

Keine KFZ-Versicherung ohne Wechselfrist – auch bei einem Sonderkündigungsrecht

Die Wechselfrist gilt bei der KFZ-Versicherung nicht nur für eine ordentliche Kündigung, sondern auch für Kündigungen aufgrund eines Sonderkündigungsrechts. Dieses Sonderkündigungsrecht kann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherer die Versicherungsprämien ohne gleichzeitige Anpassung des Leistungsumfanges erhöht. Die gängigste Prämienerhöhung basiert auf der Schlechterstufung des versicherten Fahrzeuges in den jeweiligen Typ- oder Regionalklassen. Nutzt der Versicherte in diesem Falle sein Sonderkündigungsrecht, gilt bei seiner KFZ-Versicherung die Wechselfrist von vier Wochen nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung. Liegt seine schriftliche Kündigung innerhalb dieses Zeitraumes seinem Versicherungsunternehmen vor, kann der Versicherte sein Fahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichern.

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