Immer mehr Menschen entscheiden sich als Kapitalanlage für den Besitz eines eigenen Grundstücks oder der Vermietung mehrerer Wohnparteien. Dennoch sind sich viele nicht über die notwendigen Versicherungen bewusst. Wer haftet im Fall einer Verletzung im Treppenhaus oder vor der Haustür aufgrund verschneiter Wege? Sichern Sie sich für den Fall ab, das ein Fußgänger z. B. vor Ihrer Haustür stürzt, weil Sie vergessen haben im Winter zu streuen. Durch den Krankenhausaufenthalt bzw. Invaliditätsansprüche können leicht sechsstellige Summen zusammenkommen. Sie haften unbegrenzt, wenn es sein muss ein Leben lang! Hier tritt die Haus -und Grundhaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt Schäden für Personen und auch Sachgegenstände. Daher schützen Sie sich im Vorfeld vor hohen Kosten und schließen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab.
Ein ?Da bin ich wohl schuld. Das regelt meine Versicherung.? nach einem Unfall kann einem schnell mal rausrutschen. In dem Fall dürfen Kfz-Versicherung und private Haftpflichtversicherung nicht generell die Leistung... [mehr]
Damit man den Winterurlaub beim Langlauf, Skiabfahrt- und Snowboard-Fahren ungebremst genießen kann, ist die finanzielle Absicherung über eine Auslandskrankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar.... [mehr]
Mit Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk begrüßen die Menschen das neue Jahr und vertreiben böse Geister. Wenn trotz Sicherheitsvorkehrungen jedoch etwas passiert, stehen Hausratversicherung, Gebäudeversicherung,... [mehr]
Wer seinen Gehweg nicht schneefrei und eisfrei hält, kann dafür haftbar gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung schützt im Fall des Falles den Verantwortlichen. Im Winter gilt eine allgemeine Räum- und Streupflicht,... [mehr]
Am heutigen Tag des Ehrenamts wird auf die Arbeit und den Wert ehrenamtlich wirkender Mitmenschen aufmerksam gemacht. Wer sich ehrenamtlich engagieren will, sollte sich gut informieren ? auch über die Versicherung.... [mehr]
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