Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen mindern. Grundsätzlich unterscheidet der deutsche Gesetzgeber dabei in zwei Formen. Dies sind die Altersvorsorgeaufwendungen sowie die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören unteren anderem Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beiträge zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Aber auch die private Rürup-Rente kann beispielsweise als Altersvorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden. Der Bereich sonstige Vorsorgeaufwendungen umfasst Beiträge zur Pflegeversicherung sowie zur privaten beziehungsweise gesetzlichen Krankenversicherung inklusive dem Krankentagegeld. Ebenso können private Rentenversicherungen sowie diverse Risikoversicherungen wie zum Beispiel eine Todesfallversicherung zur Absicherung der Familie, aber auch Haftpflichtversicherungen als Sonderausgaben, geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind in Deutschland für Vorsorgeaufwendungen Pauschalen vorgesehen. Bei Übersteigung dieser können die tatsächlichen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro prozentual angerechnet werden. Jährlich steigt die Höhe der Anrechnung um 2 Prozentpunkte. Im Jahr 2010 werden Vorsorgeaufwendung zu 70 %, also 14.000 Euro, angerechnet. Erst im Jahr 2025 wird eine vollständige Anrechnung möglich.