Riester-Rente

Die Riester-Rente ist ein bedeutsamer Bestandteil der privaten Altersvorsorge und jeder, der die geforderten Förderkriterien erfüllt, kann einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Der Staat fördert die Sparleistungen zur Riester-Rente durch Zulagen und bietet darüber hinaus steuerliche Vorteile. Die Grundzulage beträgt 154 EUR je berechtigter Person. Zusätzlich werden für jedes kindergeldberechtigte Kind Zulagen in Höhe von 185 EUR jährlich gezahlt. Für jedes Kind, das ab 01 01.2008 geboren ist, werden sogar 300 EUR auf den Riester-Vertrag überwiesen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zusätzlich einen Einsteigerbonus in Höhe von 200 EUR. Alle Zulagen lassen sich in vollem Umfang ausschöpfen, wenn der Förderberechtigte einen Mindesteigenbetrag einzahlt. Dieser liegt, inklusive der staatlichen Zulagen, bei 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Bei der Riester-Rente werden somit Altersvorsorgezulagen gezahlt und die Möglichkeit in Aussicht gestellt, die Aufwendungen bis zu einer Summe von 2.100 EUR steuerlich geltend zu machen.