Rentnerausweis

Jeder Rentner erhält einmal im Jahr mit der Mitteilung über die Rentenanpassung einen Rentnerausweis in Scheckkartenform. Der Rentnerausweis ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, da damit ein Rentenbezug eindeutig nachgewiesen werden kann. Damit muss ein Rentner nicht ständig den Rentenbescheid mit sich führen. Altersrentner können eine Reihe von Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören auch finanzielle Vorteile. Möchte ein Rentner in Verbindung mit seinem Rentnerausweis zum Beispiel bestimmte Veranstaltungen in Kultur und Sport oder ähnliches besuchen, erhält er oft eine Preisermäßigung. Verschiedene Nahverkehrsmittel und Fluggesellschaften sowie die Deutsche Bahn halten Sondertarife für Rentner bereit. Er ersetzt nicht einen Rentenbescheid, wenn dieser ausdrücklich verlangt wird. Bei der Beantragung bestimmter sozialer Leistungen und bei bestimmten sozialen Hilfsprojekten wie Lebensmittelausgabestellen für Einkommensschwache wird auf das Vorlegen eines Rentenbescheides nicht verzichtet, da aus dem Rentnerausweis die Höhe der Rente nicht hervor geht. Ein verlorengegangener Rentnerausweis wird mit einer Bescheinigung über Rentenzahlung vorläufig ersetzt.