Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind sie gleichzeitig Rehabilitationsträger unter eigener Selbstverwaltung. Bis 2005 waren das hauptsächlich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten sowie die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahn-Versicherungsanstalt. Seit der Reform der Organisation der Rentenversicherung vom 01.10.2005, die durch Fusion verschiedener Rentenversicherungsträger zur Verkleinerung der Anzahl der Versicherungsträger geführt wurde, gibt es heute noch die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Einen weiteren Rentenversicherungsträger bilden die landwirtschaftlichen Alterskassen, die für die Sicherung der Rentenversicherung der landwirtschaftlichen Betriebe einschließlich der mitarbeitenden Familienangehörigen und Ehefrauen. Seit der Organisationsreform werden neuversicherte Arbeitnehmer nach dem Ausgleichsverfahren durch eine Datenstelle dem einzelnen Rentenversicherungsträger zugeteilt. Die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger ändert sich hingegen nicht für bereits vor dem 2005 gesetzlich Versicherte. Die Rentenversicherungsträger sichern die Vollständigkeit und die Klärung der Versicherungsdaten durch das Kontenklärungsverfahren und gegenseitige Mitwirkung von Versicherer und Versicherten.