Rentenbezugszeit

Die Rentenbezugszeit umfasst den Zeitrahmen, für den der Versicherte eine Rente bezieht, die der finanziellen Absicherung im Alter dient. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, sodass es erforderlich wurde, das Renteneintrittsalter anzupassen. Für die vor dem Jahr 1947 Geborenen bleibt der 65. Geburtstag bindend, während die Altersgrenze ab dem Jahrgang 1947 schrittweise auf 67 Jahre ansteigt. Die Rentenbezugszeit ermittelt sich unter anderem aus der vor Beginn der Rentenzahlungen geltenden Zurechnungszeit. Bei Zeitrenten kann sich dies auf eine Erwerbsminderung beziehen, da die Rente erst mit dem siebten Monat nach dem Eintreten der Erwerbsminderung gezahlt wird. Werden besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherte vor Vollendung seines 65. Lebensjahres eine gesetzliche Rente beantragen, die immer mit einer entsprechenden Kürzung der Bezüge verbunden ist. Für die Rentenbezugszeit in Form der Regelaltersrente ist das Erreichen der Regelaltersgrenze wie auch eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich auf einen lebenslangen Anspruch.