Rentenbeginn

Der gesetzlich geregelte Rentenbeginn fängt bei den Versicherten mit der Vollendung des 65. Lebensjahres an. Dieses Renteneintrittsalter wird jedoch ab dem Jahr 2012 in monatlichen Schritten erhöht, sodass der Rentenbeginn bei 67 Jahren liegen wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Versicherten mit einem Geburtsdatum vor dem Jahr 1947. Neben dem regulären Rentenbeginn gibt es bei einigen Personenkreisen auch Sonderregelungen. So werden die Erziehungsrenten oder auch die Renten wegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung bereits in dem Monat ausgezahlt, in denen die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der jeweiligen Rente erfüllt werden. So beginnt zum Beispiel der Rentenbezug bei einer Erwerbsminderung erst mit dem siebten Kalendermonat, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Wird in diesen Fällen die Rente jedoch erst verspätet beantragt, so beginnt auch der Bezug der Rente in dem Monat, in dem der Antrag bei dem Rentenversicherungsträger eingeht. Der Rentenbeginn bei der Witwen- oder Waisenrente liegt hingegen an dem Todestag des Versicherten.

(Stand 08/2010)