Rente wegen Berufsunfähigkeit

Die Rente wegen Berufsunfähigkeit kann von den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden. So wurden die Renten wegen Berufsunfähigkeit, zusammen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente, zum 01.01.2001 in die Renten wegen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsunfähigkeit geändert. Wird die teilweise Erwerbsminderung durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger festgestellt, so kann dieser die Rente wegen Berufsunfähigkeit nach den neuen Regelungen beantragen. Die teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn es dem Versicherten aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für eine nicht absehbare Zeit nur möglich ist, zwischen drei bis sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Dabei wird von einer regulären fünf-Tage-Woche ausgegangen. Desweiteren muss der Versicherte innerhalb der letzten fünf Jahre über eine Versicherungszeit von mindestens drei Jahren verfügen und die Wartezeit muss erfüllt sein. Bei einer Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte die Hälfte der Rente, welche ihm bei einer vollen Erwerbsminderung zustehen würde.