Rehabilitation Vorsorge

Für Arbeitnehmer, die gesundheitlich geschwächt sind, übernimmt der Rentenversicherungsträger in gewisser Weise durch Maßnahmen der Rehabilitation die Vorsorge für seine Mitglieder. Der Grundgedanke der Rehabilitation zur Vorsorge besteht darin, dass Arbeitnehmer durch Kuren oder andere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Gleichzeitig dienen diese ambulanten oder stationären Maßnahmen dazu, die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung zu verhindern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. In der Regel kommt es durch eine ärztliche Empfehlung zum Antrag auf Rehabilitation. Vorsorge wird insbesondere in Kurmaßnahmen getroffen, da hier intensiv eine gesunde Lebensweise der Arbeitnehmer begünstigt werden kann. Der Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme ist zusammen mit einer ärztlichen Befürwortung an den Rentenversicherungsträger zu richten. Der behandelnde Arzt schlägt in seiner Empfehlung bereits eine geeignete Rehabilitationsklinik vor. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Kurklinik trifft der Rentenversicherer. Er trägt auch die Kosten einer Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme und kann gleichzeitig Träger der gewählten Kureinrichtung sein.