Referenzzinssatz Rente

Der Referenzzinssatz wegen Rente / Kapitalanlagen bezeichnet einen repräsentativen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit und Währung sowie Anlage- und Kreditform gilt. Er stellt eine Orientierung am Geldmarkt dar, wobei der Zinssatz in beide Richtungen abweichen kann (bedeutend für Roll-over-Kredite). Ein verwendeter üblicher Referenzzinssatz wegen Rente / Kapitalanlagen ist neben dem EURIBOR der LIBOR. Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist ein im Geldverkehr der Londoner Banken wirkender kurzfristiger Geldmarktzinssatz, zu dem ein Geldinstitut einem anderen erstklassigen Institut kurzfristige Einlagen leiht oder Kredite am Finanzmarkt aufnimmt. Der LIBOR wird als Referenzzinssatz für Swaps, Floating Rate Notes und andere verwendet. Der EURIBOR (European Interbank Offered Rate) ist ein Referenzzinssatz für Rente / kurzfristige Geldanlagen unter europäischen Finanzinstituten, die über ein erstklassiges Rating verfügen und sich zu diesen Kreditbedingungen gegenseitig Geld leihen. Seit dem 01.01.1999 wurden alle Referenzzinssätze der Euro-Staaten (zum Beispiel der FIBOR in Deutschland) durch die Bezeichnung EURIBOR ersetzt.