Prospekthaftung Rente

Der Prospekthaftung einer Rente (festverzinsliches Wertpapier) unterliegt ein Emittent ebenso wie die eine Emission betreuende Gesellschaft. Damit verbürgen sich die jeweiligen handelnden Verkäufer für die im Prospekt gemachten Aussagen und Angaben. Die Haftung erstreckt sich auf alle Schäden, die ein bloßes Vertrauen auf die wahrheitsgemäßen Angaben im Verkaufsprospekt mit sich bringen kann. Der Anleger kann mittels der Prospekthaftung eine Rente bzw. ein Wertpapier auf dem Klageweg im Rahmen der Erstattung von Schadensersatzansprüchen durchsetzen. Geschlossene Fonds sind auf wahrheitsgemäße Prospektangaben besonders angewiesen, da diese eine Entscheidung des Anlegers in besonders starkem Maße fördern. Leider kommt es immer wieder vor, dass die im Prospekt vorgesehenen erstklassigen Investitionen nicht dem entsprechen, was in der Realität durch die Fondsbetreiber vorgenommen wird und damit die Renditen nicht erreicht werden oder der Fonds im schlimmsten Fall zahlungsunfähig wird. Hier kann die Prospekthaftung eine Rente oder Wertpapier retten, wenn alle Beteiligten auf Schadensersatz verklagt werden und diese auch zahlen.