Pflegestufe Rentenversicherung

Die Pflegestufe der Rentenversicherung wird in insgesamt vier Stufen unterteilt. Dazu zählt die Pflegestufe null, eins, zwei und die Pflegestufe drei. Die jeweilige Pflegestufe wird für den Versicherten von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, ermittelt. Die Feststellung der Pflegestufe der Rentenversicherung erfolgt anhand eines Punktekataloges. Die Grundlage für die Ermittlung liegt bei der benötigten Hilfe der versicherten Person, welche diese für die Ernährung, für die Körperpflege oder für die Mobilität braucht. Die Pflegestufe der Rentenversicherung von eins bis drei ist aufsteigend nach der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person zu verstehen. Die Pflegestufe eins steht für die erhebliche Pflegebedürftigkeit, die Pflegestufe zwei für die schwere Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe drei stellt den schwersten Grad der Pflegebedürftigkeit dar. Die Pflegestufe null hingegen bezieht sich auf die pflegebedürftigen Versicherten mit einer Einschränkung in der Alltagskompetenz. Dazu zählen zum Beispiel Versicherte mit einer geistigen oder psychischen Behinderung oder Versicherte mit einer Demenz-Erkrankung.