Pflege Krankenversicherung

Pflege und Krankenversicherung ist eine für alle Personen vorgeschriebene Versicherung zur Absicherung von Krankheit oder Pflege. Die Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung gilt als Pflichtversicherung für Personen, die gesetzlich oder privat Mitglied einer Krankenversicherung sind, um die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit zu vermindern. Pflege und Krankenversicherung können bei unterschiedlichen gesetzlichen und privaten Gesellschaften abgesichert werden. Die monatlichen Beiträge zur Pflegeversicherung werden einkommensorientiert erhoben. In der sozialen Pflegeversicherung beträgt ein Höchstbetrag gegenwärtig 1,7 % der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Rentner muss einen Pflichtbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 % bezahlen, der von der monatlich zu zahlenden Rente einbehalten wird. Jeder Rentner kann bei Bedarf einen Beitragszuschuss zur jeweiligen Pflegeversicherung beantragen, der bei Bewilligung 0,975 %, also die Hälfte des Beitrages, deckt. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen sind Ehegatten und Kinder in der Familienversicherung versichert, was gleichzeitig die soziale Pflegeversicherung einschließt. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung lassen sich mit dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegekostenzusatzversicherung) ergänzen.

(Stand 08/2010)