Mindestbeitrag Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine beitragsfinanzierte garantierte Altersrente. Daneben werden mit den Beiträgen auch Rentenzahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bezahlt. Auch bisher beitragsfreie oder einen Mindestbeitrag für Rente zahlende Familienmitglieder werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Witwen- oder Waisenrente erhalten. Dazu kommen noch weitere Leistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen. Jeder Versicherte muss einen Mindestbeitrag zur Rente in die gesetzliche Sozialversicherung leisten. Dabei ist es unerheblich, ob eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung vorliegt. Dabei wird sich an einem Mindesteinkommen von 400 Euro orientiert. Der Mindestbeitrag betreffs Rente für die freiwillige oder gesetzliche Rentenversicherung beträgt gegenwärtig knapp 80 Euro. Ab einem Einkommen oder Arbeitsentgelt von 400 Euro müssen Pflichtbeiträge gezahlt werden. Bei freiwillig Versicherten steigt ein weiterer Beitrag mit dem Einkommen nur, wenn dies beantragt wird, da diese ihren Beitrag innerhalb eines Mindest- und Höchstbeitrages für Pflichtversicherte frei wählen können. Pflichtversicherte Selbstständige (Einkommen unter 400 Euro) zahlen einen monatlichen Mindestbeitrag, auch wenn kein Einkommen erzielt wird.