Laufzeit Rente

Die Laufzeit einer Rente bezeichnet in der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung die Dauer einer Leistungsgewährung, die sich aus einem Vertragsabschluss ergibt. Im Bankwesen ist darunter zum Beispiel die Laufzeit und Restlaufzeit von Rentenpapieren gemeint. Das Versicherungsvertragsgesetz kennt die Vertragslaufzeit. Rente wird ab einem bestimmten Vertragsende gezahlt. In der Rentenversicherung wird die Laufzeit einer Rente von vertraglich geregelten Punkten bestimmt, die zu einer Leibrente oder zu einer Zeitrente führen können. Eine Leibrente wird einer Person so lange gezahlt, wie diese lebt. Die Laufzeit der Rente wird vom Fall des Todes begrenzt, kann aber in einer Anschlussform als Hinterbliebenenrente weitergeführt werden. Die Höhe der monatlichen Leibrente ergibt sich aus versicherungsmathematischen Grundsätzen, die ein bestimmtes eingezahltes Kapital oder Vermögen in lebenslange Teilbeträge aufteilen. Letztlich wird erst bei Eintritt des Todes eine genaue Berechnung der Rendite möglich. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind in ihrer Leistung oft Zeitrenten, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Dauerrenten gezahlt werden.