Kontoklärung Vorsorge

Mit Hilfe einer Kontoklärung zur Vorsorge kann der gesetzlich Versicherte prüfen lassen, ob die gesammelten Daten bei dem Rentenversicherungsträger korrekt sind. Jeder Versicherte hat dabei einen gesetzlich verbürgten Anspruch auf Kontoklärung zur Sicherung seiner Vorsorge. Der jeweilige Träger der Rentenversicherung führt von jedem einzelnen Versicherten ein Versicherungskonto. Durch dieses kann der Versicherungsträger den jeweiligen Rentenanspruch ermitteln. Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat zudem einmal im Jahr das Recht auf die Mitteilung der Renteninformationen. Dieses steht den Versicherten bereits ab einem Alter von 27 Jahren zu. Diese Renteninformationen geben dem gesetzlich Versicherten Aufschluss darüber, mit wie viel Rente er im Alter rechnen kann beziehungsweise ob bereits ein Anspruch auf die Altersrente besteht. Sind die Daten der Renteninformation nicht korrekt, kann der Versicherte eine Kontoklärung zur Vorsorge veranlassen. Somit kann eine Kontoklärung zur Vorsorge dabei helfen, die eventuell lückenhaften Versicherungszeiten, welche in dem Rentenkonto fehlerhaft aufgeführt werden, zu korrigieren.