Der Begriff Erlebensfallleistung ist im Bereich der privaten Vorsorge zu finden. Er bezeichnet die Leistung der Gesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle des Erlebens eines bestimmten vorab vertraglich festgelegten Termins. Durch die Erlebensfallleistung soll das Einkommen des Versicherten bei Rentenbeginn gesichert werden. Hierfür bieten sich zwei Möglichkeiten an. Dies sind die private Altersvorsorge in Form einer lebenslangen monatlichen Rente sowie die Einmalzahlung zu Rentenbeginn. Alternativ bieten einige Versicherungsgesellschaften auch Verträge mit einem sogenannten Kapitalwahlrecht an. Grundsätzlich werden in der Praxis kaum Versicherungen mit einer reinen Erlebensfallleistung angeboten. In der Regel sehen die Verträge eine Beitragsrückerstattung an die Angehörigen im Todesfall vor. Zusätzlich beinhalten die meisten Versicherungspolicen eine Mindestrentendauer von 5 Jahren. Sollte der Versicherte kurz nach Eintritt der Erlebensfallleistung sterben, erhalten seine Angehörigen den Differenzbetrag zur Mindestrentendauer erstattet. Aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, die Erlebensfallleistung frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahr nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren zu vereinbaren.
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