Als ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung gewährleistet die Beitragszahlung in eine Direktversicherung eine Rente. Der Arbeitgeber schließt zugunsten des Arbeitnehmers einen steuerlich begünstigten Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab. Das können auch Versicherungen auf der Grundlage von Investmentfonds sein. Ein Zugriff aus der Direktversicherung auf Rente oder Leistungen seitens des Versicherten ist frühestens nach Beendigung des 60. Lebensjahres möglich. Die Auszahlung der Ansprüche kann je nach Versicherungsform eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalausschüttung sein. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und der Arbeitnehmer bezieht die Leistung sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Versicherungsbeitrag wird durch den Arbeitgeber entweder als Arbeitgeberfinanzierung oder als Entgeltumwandlung (Teil des Bruttolohnes wird in Beiträge umgewandelt) entrichtet. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind durch den Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt. Ein Anspruch aus einer Direktversicherung auf Rente wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bei einem Betriebswechsel verfallen Ansprüche nicht (Mitnahme zum neuen Arbeitgeber).
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