Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung rückt aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland stärker in den Mittelpunkt, wenn es um eine Ergänzung der gesetzlichen Altersbezüge geht. Wer nicht allein auf die gesetzlichen Rentenbezüge setzen will, kann sich unter anderem mit einer betrieblichen Rente ein zweites Standbein im Alter sichern. Bis 2001 beschränkte sich die betriebliche Altersvorsorge auf ein freiwilliges Angebot von Unternehmen, seit 2001 verpflichtet es Unternehmen, den Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Arbeitnehmer sichern sich dabei rechtliche Ansprüche auf eine Entgeltumwandlung, um von einer eigenfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren. Einen bestimmten Teil des Einkommens muss der Arbeitgeber in ein Vorsorgeprodukt anlegen. Dabei werden unterschiedliche Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung angeboten, um die Rahmenbedingungen für eine zusätzliche Rente im Alter zu schaffen. Frei wählbar ist in der Regel eine Beitragszahlung an externe Versorgungsträger wie auch eine Leistungszusage in einer fest definierten Höhe, die von den Bruttobezügen steuerfrei abgezogen werden und als sozialversicherungsfrei gelten.