Beginn der Rente

Altersrente wird gezahlt wegen des Erreichens der Altersgrenze, an langjährig Versicherte, an Schwerbehinderte, aufgrund von Arbeitslosigkeit, nach der Altersteilzeitarbeit und an Frauen. Die Altersgrenze für den regulären Beginn der Rente liegt bei 65 Jahren. Einige Rentenarten können vor diesem Alter in Anspruch genommen werden. Dann erfolgen in aller Regel Abschläge von der Höhe der Rente. Für die Altersrente gelten besondere Bedingungen, die erfüllt sein müssen für einen erfolgreichen Rentenantrag ("Anspruchsvoraussetzungen"): Der Antragsteller muss ein gewisses Alter erreicht haben, er muss versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, und die Wartezeit muss erfüllt sein. Liegt eine Erwerbsminderung vor, wird der Beginn der Rente mit jenem Tag festgesetzt, an dem die Erwerbsminderung eintrat. Jede Rente muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden. Der Tag des Antrags legt den Beginn der Rente fest. Der Beginn der Rente liegt in jenem Monat, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag innerhalb der folgenden drei Monate gestellt wird.