Aufstockung rente

Die Aufstockung der Rente eröffnet für viele Ruheständler die Möglichkeit, ihre gesetzlichen Bezüge zu erhöhen. Mini-Jobber haben auch in Zukunft die Chance, die Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % auf den herkömmlichen vollen Satz von 19,9 % aufzustocken. Jedoch gilt für diese Aufstockung der Rente Eigeninitiative, weil sich der Arbeitgeber nicht daran beteiligen muss. Dabei wirkt sich die Aufstockung der Rente nicht allein auf die Höhe der späteren Rente aus, denn wer sich freiwillig zum Aufstocken entscheidet, kann dann auch das ganze Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rehabilitationsleistungen oder eine vorgezogene Altersrente. Progressiv werden mit einer Formel die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Sozialversicherung berechnet, die sich auf sogenannte Gleitzonenjobs beziehen. Diese gehören zu den Beschäftigungsmöglichkeiten oberhalb der Mini-Jobeinkommensgrenze, die zwischen 400,01 und 800 Euro monatlich liegt. Der Arbeitnehmer zahlt einen geringeren Anteil als üblich und erhält ein höheres Nettoeinkommen.