Aufgeschobene Rente

Grundsätzlich ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine aufgeschobene Rente. Vorwiegend kommt dieser Begriff jedoch in der privaten Rentenversicherung zur Anwendung, da es hier eine Auswahl zwischen der Sofortrente und der aufgeschobenen Rente gibt. Charakteristisch für die aufgeschobene Rente ist die Form der Einzahlung, denn es werden über einen längeren Zeitraum Beiträge zur Versicherung entrichtet, ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch kann der Versicherte in einer privaten Rentenversicherung grundsätzlich selbst über die Laufzeit der Versicherung entscheiden und diese vertraglich festlegen. In der Praxis bezieht sich die Laufzeit für eine aufgeschobene Rente auf ein Renteneintrittsalter zwischen 60 und 65 Jahren, unabhängig vom Vertragsbeginn. Am Ende der Laufzeit der privaten Rentenversicherung hat der Versicherungsnehmer die Wahl, wie die aufgeschobene Rente vom Versicherer gezahlt werden soll. Sie kann in einer Summe ausgezahlt werden und dann beispielsweise in eine andere Finanzanlage fließen, oder es besteht die Möglichkeit der regelmäßigen Auszahlung als monatliche Rente.

(Stand 08/2010)