AktuarV

Die AktuarV (Aktuarverordnung) ist seit dem 06.11.1996 in Kraft (einschließlich einer Änderung durch Verordnung vom 12.10.2005). Es ist Resultat des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz), welches vorschreibt, dass jedes Lebensversicherungsunternehmen einen verantwortlichen Aktuar berufen muss, der geeignet ist (umfassende Berufserfahrung und Kenntnisse der Versicherungsmathematik einschließlich dreijähriger Tätigkeit in dem Beruf werden vorausgesetzt), diese Aufgabe durchzuführen. Die AktuarV bestimmt die Aufgaben eines Aktuars, die in einer versicherungsmathematischen und einwandfreien Kalkulation der Beiträge bestehen. Mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Statistik sind alle finanziellen Aspekte in den Bereichen der Versicherung, Kapitalanlage, Altersversorgung und Bausparen zu bewerten. Die AktuarV schreibt vor, dass ein Aktuar eine entsprechende versicherungsmathematische Bestätigung beim Lebensversicherungsunternehmen und den Pensionskassen sowie bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ausstellen muss (gilt ebenso bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung, bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bei der Kraftfahrt-Unfallversicherung, bei der allgemeinen Unfallversicherung), dass die Berechnungsgrundlage den gültigen Rechtsverordnungen entspricht. In einem Erläuterungsbericht sind alle Risikoklassen und Bestände zu erfassen.