Akteneinsicht Vorsorge

Die Akteneinsicht in Vorsorge Unterlagen steht jedem Versicherten zu und kann von diesem beantragt werden. Sie beinhaltet dabei in der Regel die Einsicht in die Verwaltungsakten mit sämtlichen medizinischen Dokumenten. Jedoch kann der Rentenversicherungsträger auch darauf bestehen, dass beim Vorhandensein medizinischer Unterlagen ein Arzt zur Akteneinsicht in Vorsorge Unterlagen hinzugezogen wird. Die Akteneinsicht in Vorsorge Unterlagen kann der Versicherte auch anhand von Kopien von dem Rentenversicherungsträger verlangen. Die entstehenden Kosten für die Kopien und auch für die Übersendung der Dokumente können jedoch dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Die Pflicht zur Gewährung der Akteneinsicht bezieht sich jedoch nicht auf Teile der Akten, bei denen unter Umständen Daten von anderen Personen vorkommen. Diese Aktenteile müssen von dem Rentenversicherungsträger geheim gehalten werden. Sollte der Versicherte wünschen, dass ein Bevollmächtigter wie der Arzt oder der Rechtsanwalt eine Akteneinsicht in die Vorsorge Unterlagen erhält, so muss der Versicherte diesem durch eine Vollmacht zustimmen.