Ratgeber

Versicherung kündigen und wechseln: So funktioniert's!

Ob zu teuer, einfach überflüssig oder nicht mehr passend ? es gibt viele gute Gründe, warum Versicherte Ihre Police wieder loswerden wollen. Beim Versicherung kündigen sind aber einige Hinweise zu beachten. Andernfalls kann die Kündigung der Versicherung unwirksam sein.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Einfach beim Versicherer anrufen und kündigen? Damit kommen Sie leider nicht weit. Denn die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich formuliert werden. Abhängig vom Kleingedruckten können Sie neben der postalischen Kündigung (Brief mit persönlicher Unterschrift) auch per E-Mail oder Fax Ihre Versicherung kündigen. Bestehen Sie aber immer auf eine Empfangsbestätigung. Das geht beim Brief per Einschreiben und auch per E-Mail. Zudem sollten Sie die jeweilige Kündigungsfrist einhalten. Als Stichtag gilt der Tag, an dem das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein muss, damit die Kündigung rechtskräftig ist.

Gründe für die Kündigung einer Versicherung

Für die Kündigung und den Wechsel einer Versicherung gibt es sehr unterschiedliche Gründe. Viele Versicherungen werden einfach zu teuer. Oder aber es gibt einfach bessere und vor allem günstigere Angebote. Der Versicherungsmarkt ist groß und hart umkämpft. Daher tummeln sich viele Anbieter, die im Preiskampf um Kunden wie Sie als Kunden buhlen. Das ist Ihre Chance. Nutzen Sie die Möglichkeit des Versicherungswechsels und sparen Sie!

Neben dem Preis-Leistungs-Argument gibt es noch weitere Gründe für eine Kündigung der Versicherung:

  • Versicherung überflüssig: Das versicherte Risiko erscheint dem Versicherten so gering, dass er es lieber nicht versichert und die Kosten für die Versicherungsprämie einspart. (Kündigung ohne anschließenden Neuvertrag)
  • veränderte Lebensumstände: Hierunter zählen u.a. Umzug, Todesfall, Arbeitslosigkeit oder Doppelversicherung (z. B. bei Hochzeit).
  • Beitragserhöhung: Hierbei besteht Sonderkündigungsrecht.

Gibt es allgemeine Kündigungsfristen in der Versicherung?

Es gibt keine generelle Regelung für Kündigungsfristen, die auf alle Versicherungen zutrifft. Hier finden Sie die Fristen zur Kündigung der häufigsten Versicherungen:

Versicherung Kündigungsfrist
Kfz-Versicherung kündigen 1 Monat, allgemeiner Stichtag: 30. November
Berufsunfähigkeitsversicherung 1 Monat, jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres
Lebensversicherung Erstmöglicher Kündigungszeitpunkt: bis 1 Monat vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres; Danach jeweils zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsperiode (gekoppelt an Ratenzahlung, also monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich)
Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Private Krankenversicherung kündigen 3 Monate, jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres

Tarifwechsel statt Kündigung der Versicherungen

Wenn Sie nur mit Ihrer bestehenden Versicherungspolice unzufrieden sind ? nicht aber mit der Versicherungsgesellschaft ? und einen alternativen Tarif suchen, müssen Sie nicht zwangsläufig kündigen. Sagen Sie Ihrem Versicherer, dass Sie auf der Suche nach einem günstigeren oder leistungsstärkeren Versicherungstarif sind ? mit dem Hinweis, dass Sie sich gleichzeitig bei der Konkurrenz umschauen oder bereits ein fristgerechtes Kündigungsschreiben abgesendet haben. Um Sie als Kunde nicht zu verlieren, bieten Versicherer häufig einen attraktiveren Vertrag mit günstigeren Konditionen an. Das wäre dann ein Wechsel der Versicherungsvertrags, nicht aber des Anbieters.

Sollten Sie in ungünstige Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit geraten und beim Bezahlen des Versicherungsbeitrags Schwierigkeiten haben, ist die Kündigung des Versicherungsvertrags nicht zwingend notwendig. Laut § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Sie je nach Versicherung das Recht auf Beitragsfreistellung. Dabei wird zwar der Versicherungsschutz abgesenkt oder ausgesetzt. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und bei Rentenversicherung wird die Versicherungsleistung reduziert. Doch eine Kündigung kann auf diesem Weg umgangen werden.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Als außerordentliches Kündigungsrecht von Versicherungsverträgen wird das Sonderkündigungsrecht bezeichnet. Es erlaubt die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses unter besonderen Umständen. Sie können dieses Recht insbesondere dann anwenden, wenn:

  • die Versicherung bei gleichbleibender Leistung teurer wird,
  • der Leistungsumfang bei gleichbleibendem Beitrag verringert wird oder
  • es zu einem Schadensfall gekommen ist.
Hinweis

Wenn sich der Versicherungsbeitrag und auch die Versicherungsleistungen erhöhen, haben Sie mit Ihrem Versicherer eine sogenannte Dynamik vereinbart. Dann besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Vorlagen und Muster zur Kündigung

Im Internet werden unzählige Vordrucke für Versicherungsschreiben angeboten, die die Kündigung leichter machen. In das Schreiben gehören:

  • Ihre Anschrift und Kontaktdaten,
  • Ihre Vertrags-, Kunden- bzw. Versicherungsnummer
  • eine Kündigungserklärung mit Begründung,
  • eine Bitte um eine Kündigungsbestätigung,
  • eine Rücknahme einer eventuell zugestimmten Einzugsermächtigung sowie
  • die Unterschrift des Versicherten.
Tipp

Sichern Sie sich eine neue, bessere Versicherungspolice, noch bevor Sie die alte Versicherung kündigen. So vermeiden Sie eine Zeit ohne Versicherungsschutz bis zum Beginn der neuen Versicherung. Der Versicherungsvergleich auf GELD.de hilft Ihnen, den passenden Tarif zu finden.