Übergangsleistung

Wird in der Unfallversicherung von einer Übergangsleistung gesprochen, so bedeutet dies eine finanzielle Entschädigung für Leistungsfähigkeitsbeeinträchtigungen, welche ab Unfallzeitpunkt bis zur vollen Leistungsfähigkeit vom Versicherer gezahlt werden. Voraussetzung für eine Übergangsleistung durch den Unfallversicherer ist eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50 Prozent. Diese hat über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen zu bestehen, um den Anspruch einer Übergangsleistung aus der Unfallversicherung geltend zu machen. Die Zeitberechnung beginnt mit dem Tag des Unfalls.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Leistungsfähigkeitsreduzierung ohne Unterbrechung vorzuliegen hat. Wer beispielsweise nur über gelegentliche Schmerzschübe verfügt, hat keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Eine finanzielle Übergangsentschädigung kann sinnvoll sein, wenn Versicherte durch einen Unfall schwer verletzt werden und durch langwierige Therapien erst nach Wochen oder Monaten die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Manche Versicherer bieten Übergangsgeld als Standardleistung an, während diese Leistung bei anderen Versicherungsanbietern zusätzlich gegen Aufpreis hinzugewählt werden kann.

Das Übergangsgeld ist vor allem für berufstätige Versicherte lohnenswert. Wer als Arbeitnehmer tätig ist, erhält im Krankheitsfall lediglich für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Im Anschluss erfolgt die Zahlung von Krankengeld, dass spürbar unter dem eigentlichen Nettogehalt liegt. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, so ist hier die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. In diesem Fall wird ein von der Lohnhöhe abhängiger Prozentsatz anstelle des Krankengeldes von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse gezahlt. Bei einem privaten Unfall ist kein Übergangsgeld bei einer gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten.

Selbstständige erhalten ohne private Absicherung weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Um hier einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, ist das Übergangsgeld geeignet. Für beide Berufsgruppen kann also eine länger anhaltende Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit schwere finanzielle Einbußen mit sich bringen. Durch das Übergangsgeld aus einer privaten Unfallversicherung kann dieses Defizit reduziert werden. Zudem erhalten Arbeitnehmer mit der privaten Unfallversicherung inklusive Übergangsgeld auch einen finanziellen Versicherungsschutz, wenn ihre Leistungsfähigkeit durch einen privaten Unfall beeinträchtigt ist. Entsprechende Angebote können über GELD.de eingesehen werden.

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