Genesungsgeld

Beim Genesungsgeld handelt es sich um eine Zusatzleistung zur Unfallversicherung. Diese ergänzende Leistung hat den Sinn, ein finanzielles Risiko nach einem Krankenhaus abzumildern. Allerdings sind an die Gewährung eines Genesungsgeldes einige vertragliche Bedingungen geknüpft:

  • Der Zahlung von Genesungsgeld muss ein stationärer Krankenhausaufenthalt vorangegangen sein.
  • Für die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus muss ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld bestanden haben.
  • Folgen mehrere Krankenhausaufenthalte im Rahmen einer Verletzung oder Erkrankung nacheinander werden diese zur Berechnung des Genesungsgeldes als ein Aufenthalt betrachtet,

Die Höhe des zu zahlenden Genesungsgeldes ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. Hier sollten vor Abschluss dieser Zusatzleistungen die exakten Bedingungen besprochen und verhandelt werden. Grundsätzlich gilt, dass für ein Genesungsgeld ein vertraglich festgelegter maximaler Zeitraum besteht. Dieser überschreitet nicht die Dauer von 365 Tagen. Auch bei der Auszahlungshöhe des Genesungsgeldes gibt es Abstufungen. Das Genesungsgeld wird in der Regel in Tages-Staffeln in einer bestimmten Höhe ausgezahlt:

  • Vom 1. bis zum 10. Tag der Zahlung besteht ein Anspruch auf eine Auszahlung von 100 Prozent des Genesungsgelds.
  • Ab dem 11. bis einschließlich zum 20. Tag sinkt die Höhe des ausgezahlten Genesungsgelds auf 50 Prozent der vereinbarten Maximalsumme.
  • Vom 21. Tag an bis zum Ende der Zahlungsfrist stehen dem Versicherungsnehmer pro Tag noch 25 Prozent der maximalen Zahlungssumme zu.
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