Gemeindeunfallversicherung

Eine Gemeindeunfallversicherung bezieht sich auf eine Leistungspflicht aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise Unfallkasse, wobei der Versichertenkreis überwiegend aus dem öffentlichen Dienst oder Gemeindeunternehmen stammt. Versicherte sind hier als Beschäftigte über die Gemeindeunfallversicherung geschützt, wenn sie für das allgemeine Interesse tätig sind.

Zusätzlich kommt die Gemeindeversicherung bei berechtigtem Anspruch für Unfallleistungen in städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Schulen und Universitäten auf. Damit erhalten Kindergartenkinder, Schüler und Studenten über die Gemeindeunfallversicherung einen entsprechenden Versicherungsschutz. Dieser gilt wie bei Arbeitsunfällen nur dann, wenn ein Besuch dem vorgesehenen Nutzen entspricht. So ist dies z. B. bei Unterrichts- oder Vorlesezeiten, in der Kindergartenbetreuung, aber auch in den Pausen, auf Klassenfahrten oder dem Weg von oder zur öffentlichen Einrichtung der Fall. Fällt zum Beispiel ein Kind nach Unterrichtsschluss im Gebäude eine Treppe herunter, so tritt hier die Gemeindeversicherung ein.

Wird eine öffentliche Gemeindeeinrichtung außerhalb der Lehrzeiten in der Freizeit betreten und es kommt zu einem Unfall, kann die Gemeindeversicherung eine Leistungspflicht verweigern. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Kinder sich nach Unterrichtsschluss Zutritt zum Schulhof verschaffen, dort Fußball spielen und einer der Kinder auf nassem Laub ausrutscht. Zu beachten ist hier allerdings, dass nicht jede Gemeinde über eine derartige Unfallversicherung verfügt. Um eine Gemeindeunfallversicherung zu erhalten, unterliegt jede Gemeinde bestimmten Voraussetzungen, welche sich nach dem Sozialgesetzbuch ergeben und zu erfüllen sind.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass selbst bei vorliegender Gemeindeunfallversicherung die Zuständigkeit sich nicht grundsätzlich auf alle öffentlich-städtischen Einrichtungen bezieht. So fällt zum Beispiel ein städtisches Versorgungswerk in den Zuständigkeitsbereich einer Berufsgenossenschaft. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, um jeden Bereich von Unfallgefahren finanziell abgedeckt zu wissen. Dies ist vor allem bei Kindern der Fall, so dass eine Unfallversicherung für Kinder grundsätzlich zu empfehlen ist.

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