Unfallfahrzeug

Die Bezeichnung Unfallfahrzeug bezieht aus Sicht einer Versicherung auf ein Fahrzeug, das infolge eines Unfalls beschädigt wurde und dies unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausfällt und ob dieser augenscheinlich zu erkennen ist. Das Kriterium Unfallfahrzeug nimmt immer dann einen besonderen Stellenwert ein, wenn ein Unfallfahrzeug verkauft werden soll. Da diese Fahrzeuge insbesondere nach einem gravierenden Schaden enorm an Wert verlieren, versuchen einige Halter, die Schäden vor einem Verkauf zu kaschieren, indem Teile lackiert oder ausgetauscht werden. Nicht immer kann der Gebrauchtwagenkäufer einen verdeckten Unfallschaden erkennen. Weist der Verkäufer darauf hin, dass es sich bei dem Gebrauchtwagen um ein Unfallfahrzeug handelt, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Macht der Verkäufer dazu wissentlich falsche Angaben, wie dies gern bei nicht sofort erkennbaren Schäden wie einer verstellten Spur getan wird, kann er in Regress genommen werden. Versicherungsgesellschaften werden, wenn ein Unfall durch einen verdeckten Schaden am Fahrzeug aufgetreten ist, versuchen, den Verkäufer dafür haftbar zu machen.

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