Sonderkündigungsrecht Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht einer Versicherung erläutert die Gründe, aus denen man eine Versicherung auch vor dem vertragsgemäßen Ablauf kündigen kann. Generell unterliegen Versicherungen, wie alle anderen Vertragsverhältnisse auch, bestimmten Kündigungsfristen. Im Sachversicherungsbereich betragen diese, je nach Vertragsgestaltung, zwischen einem und drei Jahren. Kündbar ist ein Vertrag unter Einhaltung der in den Vertragsbedingungen angegebenen Kündigungsfristen zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Will ein Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht einer Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dafür einen rechtsverbindlichen Grund angeben. Ein Sonderkündigungsrecht im Sachversicherungswesen besteht immer dann, wenn das versicherte Wagnis wegfällt. Hat ein Versicherungsnehmer zum Beispiel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen und der Hund verstirbt vor Vertragsablauf, besteht im Wege des Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit, die Tierhalterhaftpflichtversicherung ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Im Sachversicherungsbereich hat der Versicherte auch immer dann die Möglichkeit, vorzeitig das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn ein regulierungspflichtiger Schaden vorgelegen hat. Auch wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben.

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