Sengschäden

Unter Sengschäden werden Schadensfälle verstanden, der durch glimmende, glühende oder erhitzte Gegenstände hervorgerufen werden. Kennzeichnend für einen Sengschaden ist, dass keine offene Flamme oder gar ein Brand entsteht. Der Schaden bleibt auf lokale Bereiche begrenzt. Zu derartigen Schäden kann es z. B. kommen, wenn eine glimmende Zigarette vergessen oder fallen gelassen wird, die dann Einrichtungsgegenstände anglimmt. Dasselbe gilt für Sengschäden, die die Glühbirne einer umgekippten Lampe verursacht. Haben Hausbesitzer einen Kamin oder Kachelofen, kann es auch durch glühende Kohlestücke oder heiße Asche zu diesen kleineren Schäden kommen.Sengschäden sind in den Hausratversicherungen normalerweise ausgeschlossen. Werden sie jedoch nicht durch Unachtsamkeit verursacht, sondern entstehen sie als Folge eines Blitzschlags oder einer Explosion, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung. Manche Versicherungen bieten den Versicherten mittlerweile Tarife in der Hausratversicherung an, in denen Sengschäden mitversichert sind. Die Erweiterung eines bestehenden Versicherungsvertrages ist dagegen nicht möglich, auch nicht durch eine höhere Versicherungsprämie.

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