Schadenregulierung
Den Begriff Schadenregulierung kennt man aus dem Sachversicherungsbereich. Wie das Wort es schon ausdrückt, handelt es sich um die Regulierung eines versicherungspflichtigen Schadens. Dabei haben die Versicherer unterschiedliche Vorgehensweisen. Zunächst einmal wird geprüft, ob es sich um einen regulierungspflichtigen Schaden handelt. Während kleinere Schäden meist mithilfe einer telefonischen oder schriftlichen Schadenanzeige abzuwickeln sind, wird bei größeren Schäden von den meisten Versicherungen ein Regulierer mit der Schadenregulierung beauftragt. Er prüft vor Ort die Plausibilität des entstandenen Schadens und nimmt alle Werte auf, die von der Versicherung durch die Schadenregulierung erstattet werden sollen. Dabei klärt er auch gleichzeitig ab, ob ein Dritter möglicherweise für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Die Regulierung eines versicherungspflichtigen Schadens beinhaltet Rechtsfolgen sowohl für die Versicherungsgesellschaft als auch für den Versicherten. Es entsteht ein Sonderkündigungsrecht unabhängig von der normalen Vertragslaufzeit, das beide Vertragspartner in Anspruch nehmen können. Ein Risikozuschlag oder die Einsetzung einer Selbstbeteiligung für zukünftige Schäden ist ebenfalls möglich.
Tarifkombinationen im Vergleich
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