Prämie

Die Prämie ist ein unterschiedlich gebrauchter Begriff im Personal- und Bankwesen, an der Börse, im Sport und im Versicherungswesen. Vor einigen Jahren gab es im Versicherungswesen eine recht strenge Unterscheidung zwischen Beitrag und Prämie. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit forderten von den Versicherten Beiträge, Aktiengesellschaften berechneten eine Prämie für den Versicherungsschutz. Heute sind diese Unterschiede im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr zu finden. Versicherte bezahlen mit ihrem Beitrag einen Preis für den Versicherungsschutz. Höhe der Beiträge und Fälligkeit der Beitragszahlungen werden meistens in den Versicherungsverträgen vereinbart. Kann der Versicherte selbst bestimmen, wie er eine Beitragszahlung vornehmen will, entwickelt sich ein möglicher Leistungsanspruch entsprechend der gezahlten Beiträge. Der Vertrag kann vorsehen, dass ein Beitrag nur einmalig gezahlt oder als periodische Beitragszahlung vereinbart wird. Bei der abgekürzten Beitragszahlung werden Beiträge in einem kürzeren Zeitraum als die eigentliche Versicherungsdauer gezahlt. Mit dem Erst- oder Einlösungsbeitrag beginnt in der Regel der Versicherungsschutz, eine ausbleibende Zahlung führt zur fristlosen Kündigung.

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