Passiver Straf-Rechtschutz

Zu den möglichen Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung gehört aktiver und passiver Straf-Rechtsschutz. Passiv bedeutet innerhalb einer Rechtsschutzversicherung beispielsweise die Deckung für die Verteidigung beziehungsweise Klageabwehr bei einem Vorwurf verkehrsrechtlicher Vergehen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch die Kosten bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen nicht, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte in erster Linie schuldig gesprochen wurde, weil er mit Vorsatz handelte. Bei Vorsatzhandlungen und nachfolgender Verurteilung hat der Versicherte die vom Versicherer bisher übernommenen Aufwendungen zurück zu erstatten. Wenn bei einem Vorsatzvorwurf das Urteil lediglich Fahrlässigkeit begründet, erhält der Versicherte rückwirkend den vollen Versicherungsschutz. Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden keinerlei Leistungen zur Verteidigung gewährt, wenn der Vorwurf hinsichtlich eines Verbrechens oder einer Vorsatzstraftat (Betrug, Diebstahl, Beleidigung) besteht. Das deutsche Strafrecht sieht die Möglichkeit der Nebenklage für durch eine Straftat Verletzte vor. Diese Kosten werden in der Regel aktiv vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Wenn der Versicherungsnehmer für die Kostenübernahme verpflichtet wird, springt ein passiver Straf-Rechtsschutz ein und übernimmt die Kosten.

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