Nutzungsausfallentschädigung

Eine Nutzungsausfallentschädigung wird immer dem geschädigten Versicherungsnehmer in Aussicht gestellt, der nach einem Unfallereignis im Straßenverkehr auf seinen Anspruch, einen Mietwagen nutzen zu können, verzichtet. Alternativ zu einem Mietwagen wird dem Geschädigten für die Zeitspanne einer Reparatur oder einer Wiederbeschaffung eine Entschädigung gezahlt. Der Versicherer hält für diesen Fall spezielle Tabellen bereit, die über die Höhe des Anspruchs Auskunft geben. Bis zu einem Fahrzeugalter von bis zu fünf Jahren gelten die Sätze gemäß der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Für alle älteren Fahrzeuge, die jedoch jünger als zehn Jahre sind, gilt eine niedrigere Gruppierung der Tabellen und somit ein niedrigerer Betrag der Nutzungsausfallentschädigung. Die Dauer dieser Entschädigung ist von Fall zu Fall individuell verschieden. Ein Sachverständiger muss den Schaden begutachten und einschätzen, wie hoch der Anspruch für den Versicherten ausfällt. Entsprechende Bescheinigungen der Reparaturwerkstatt werden darüber hinaus als Bewertungskriterium herangezogen. Beim Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs muss eine Auflistung entgangener Gewinne beigefügt werden.

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