Luftfahrzeug-Absturz

Kommt eine Person durch einen Luftfahrzeug-Absturz zu Schaden, ist sie zunächst durch die Passagier-Unfallversicherung (OPUV) der Fluggesellschaft versichert. Private Versicherungen wie die Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung decken eventuelle langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen ab. Stirbt der Passagier, wird den Hinterbliebenen durch die Versicherung der Fluggesellschaft eine Soforthilfe ausgezahlt. Außerdem erhalten sie nach den derzeit geltenden EU-Vorgaben mindestens eine Entschädigungssumme von etwa 130.000 Euro. Höchstbeträge für Haftungssummen gibt es nicht. Hat der Passagier eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, zahlt diese normalerweise die doppelte Versicherungssumme, da der Todesfall durch einen Unfall eingetreten ist.Wird ein Gebäude durch einen Luftfahrzeug-Absturz oder den Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen beschädigt, werden die Eigentümer durch die Gebäudesachversicherung und die Hausratversicherung entschädigt. Diese Versicherungen übernehmen auch Schäden, die durch den Absturz von Teilen des Luftfahrzeuges oder Teilen der Ladung an und im Gebäude entstehen. Ist der Schadensverursacher bekannt, werden die Versicherungen sicher versuchen, den Schaden von der Fluggesellschaft bzw. deren Versicherung ersetzt zu bekommen.

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